K&S Immobilienservice e.K.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Firma K&S Immobilienservice e.K. verpflichtet sich, alle Aufträge fachgerecht, nachhaltig und gewissenhaft zu bearbeiten.
  2. Sämtliche in einem Angebotsexpose angegebenen Zahlen, Flächen, Baujahr, bauliche Grundlagen beziehen sich auf Angaben dritter Seite, bzw. des Verkäufers und wurden gewissenhaft erstellt. Eine Gewähr bzw. Haftung dafür kann von der Firma K&S Immobilienservice GmbH nicht übernommen werden.
  3. Die Nachweis- und Vermittlungsprovision ist in der regel im Expose- Angebot ausgewiesen. Grundsätzlich sind die Gebührensätze den Richtlinien des RDM- Berlin/Brandenburg angegliedert.
  4. Entsprechend den RDM- Richtlinien ist der Makler berechtigt, auch für den jeweiligen anderen Vertragsteil, entgeldlich tätig zu werden.
  5. Der Empfänger eines Exposes bzw. Angebotes bestätigt gleichzeitig durch entsprechende Reaktion (Telefonanruf, Besichtigungstermin/Vereinbarung etc.) die im Expose aufgeführte Provisionsforderung, die selbstverständlich erst mit einem rechtsgültigen Kauf-, Miet-, oder Pachtvertrag anfällt.
  6. Dem Makler steht auch dann die vereinbarte Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt, falls es durch den Makler nachgewiesen wurde.
  7. Eine Weitergabe an Dritte ist nur unter der Voraussetzung gestattet, daß von Seiten des Angebots- Empfängers der Dritte auf entsprechende Vermittlungskonditionen hingewiesen wird, die dieser mit einer Reaktion auf das Angebot akzeptiert.
  8. Falls einem Angebots- Empfänger das angebotene Objekt bereits von dritter Seite bekannt ist und Provisionsansprüche des Angebots- Makklers nicht akzeptiert werden, ist er verpflichtet, diesen unmittelbar zu informieren. Nimmt er trotzdem die Dienstleistung des Maklers - sei es durch telefonische Information bzw. Beratung, Besichtigungstermin etc. - in Anspruch, so gilt somit die vereinbarte Provision als akzeptiert.
  9. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Perleberg.

Altersgerechtes Wohnen

Wohnen in Geborgenheit im Haus der Volkssolidarität

Wohnen in Geborgenheit ist eine Möglichkeit für selbstständiges Wohnen im Alter.

weitere Informationen

Wir sind ständig auf der Suche nach Objekten zum Verkauf oder zur Vermietung! Unsere Leistungen dies bezüglich sind für Verkäufer bzw. Vermieter kostenfrei.

Unser Angebot


K&S Immobilienservice e.K.

E-Mail: kontakt@kusimmobilienservice.de

Mobilfunk: 0170 92 612 40

Herr Haack

  • Geschäftszeiten:
  • Montag - Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr
  • Freitag 9.00 - 13.00 Uhr

Termine außerhalb der Geschäftszeiten nach Vereinbarung.

Telefonisch sind wir von 08.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.